Häufige Fragen

Woran muss ich im Trauerfall zuerst denken?

Bei Eintritt des Todes muss ein Arzt gerufen werden, der den Totenschein ausstellt. Sollte Ihr Hausarzt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116 117. Im Seniorenheim, in Krankenhäusern oder Pflegeheimen wird der Arzt vom Personal bestellt.

Gleichzeitig stehen wir Ihnen zur Verfügung: Sorgenfrei Bestattungen ist im Trauerfall Tag und Nacht erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Welche Dokumente muss ich im Trauerfall bereithalten?

Wir benötigen für die ersten Maßnahmen zunächst den Personalausweis des Verstorbenen, die Versicherungskarte der Krankenkasse sowie den Totenschein.

Weitere wichtige Dokumente sind:

  • Für Ledige: Geburtsurkunde
  • Für Verheiratete: Eheurkunde
  • Für Geschiedene: Eheurkunde und Scheidungsurteil (rechtskräftig)
  • Für Verwitwete: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Sollte eine Bestattungsvorsorgevereinbarung oder Grabdokumente bereits vorliegen, teilen Sie uns dies bitte mit.

Gehört mein Wohnort zum Einsatzgebiet von Sorgenfrei Bestattungen?

In der Regel ist Sorgenfrei Bestattungen auf dem in der Karte markierten Gebiet tätig. Preise für Leistungen außerhalb der Region: auf Anfrage

 

Auf welchem Friedhof erfolgt die Beisetzung? Kann ich diesen selbst auswählen?

Grundsätzlich kann eine Beisetzung auf jedem Friedhof durchgeführt werden, jedoch können die Gebühren der Friedhöfe stark variieren.

Mit welchen Friedhofsgebühren muss ich rechnen

Diese unterscheiden sich je nach Angebotspaket und Friedhof.

Gibt es Unterschiede innerhalb der Grabformen?

Das Wahlgrab für Sarg- und Urnenbestattungen kann von Ihnen bestimmt werden. Es ist mehrstellig und kann als Familiengrabstätte genutzt werden. Die Ruhefrist ist verlängerbar. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. Es ist nur einstellig und die Ruhefrist ist nach Ablauf nicht verlängerbar.

Das Baumgrab befindet sich in einem bestimmten Waldstück oder auf einem waldähnlich angelegten Teil des Friedhofs. Anonyme Grabstätten finden Sie in der Regel auf einem Gemeinschaftsfeld. Die Gräber werden nicht gekennzeichnet. Oft erinnern Namenstafeln an die Verstorbenen.

Wie kann die Grabpflege gewährleistet werden?

Neben der durch Angehörige eigenverantwortlich durchgeführten Grabpflege können Gärtnereien, Blumengeschäfte oder gärtnerbetreute Genossenschaften beauftragt werden. In enger Absprache mit ihren Auftraggebern pflegen Friedhofsgärtner auf Wunsch die letzte Ruhestätte auch dauerhaft.

Können auch weltliche Abschiedszeremonien durchgeführt werden?

Selbstverständlich ist dies möglich. Hierzu können wir Ihnen eigene Abschiedsräumlichkeiten sowie weltliche Trauerredner zur Verfügung stellen.

Kann ich den Ort der Trauerfeier bestimmen?

Angefangen von einer Verabschiedung zu Hause über Lieblingsorte wie z. B. Restaurants bis hin zu außergewöhnlichen Orten und Räumlichkeiten in der freien Natur oder aber auf dem Friedhof machen wir alles möglich.

Ist es möglich, die Trauerfeier durch einen Beitrag der Angehörigen zu begleiten (z. B. eine Rede oder eine musikalische Gestaltung?)

Natürlich − das ist sogar erwünscht! Zusätzlich zu Wort- und Musikbeiträgen sind persönliche Gegenstände als Dekoration denkbar. Eine individuelle Verabschiedung ist immer authentisch, wenn man einen Bezug zu der verstorbenen Person herstellen kann.

0800-20 20 66 1